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Gesetzlich Versicherte können ab dem vollendeten 18. bis zum 35. Lebensjahr einmalig eine Gesundheitsuntersuchung durchführen zu lassen.
Ab dem 35. Lebensjahr haben die Versicherte alle drei Jahre Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten - insbesondere von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Frühzeitig erkannt, können Erkrankungen zeitnah behandelt und damit ihre Heilungschancen erhöht werden.
Der Check-up 35 beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die Untersuchung und eine abschließende Beratung bei Ihrem Arzt. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt: